Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma
Waffenhandel Hofer
Inhaber Franz Hofer
Von-Moreau-Straße 16
93099 Schönach


im Internet www.pistolver.de genannt

1. Preise und Versand

Die Preise verstehen sich in ? (Euro) einschließlich Mehrwertsteuer ab Schönach.
Lieferungen erfolgen in der Regel ab Lager, sofern nicht durch Lieferverzögerungen unserer Lieferanten Engpässe auftreten. Bei Lieferfristen von mehr als einer Woche erhalten Sie eine Auftragsbestätigung, aus der die ungefähre Lieferzeit hervorgeht. Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Unsere Lieferungen sind generell versichert und ein geringer Aufschlag wird in unserer Rechnung ausgewiesen. Transportschäden sind unverzüglich dem Zusteller anzuzeigen. Bei allen Aufträgen werden Versandkosten berechnet, Mindestpauschale 5,- ?. Bei Waren mit einem hohen spezifischen Gewicht werden Transportkosten in Rechnung gestellt. Bei Versand ins Ausland werden die tatsächlichen Kosten berechnet. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die z. Zt. der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers. Bei Aufträgen, die über Internetauktionen, wie z.B. ?www.egun.de? abgewickelt werden, gelten zusätzlich die dort genannten Bedingungen.

Transportversicherung (auch für eventuelle Rücksendungen)
Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so reklamieren Sie bitte solche Fehler sofort gegenüber uns oder dem Mitarbeiter des Zustellers, der die Artikel anliefert. Für alle sonstigen während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel der Kaufsache gelten nach Ihrer Wahl die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, auf Mängelbeseitigung/Neulieferung sowie ? bei Vorliegen der besonderen gesetzlichen Voraussetzungen ? die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz, einschließlich des Ersatzes des Schadens statt der Erfüllung sowie des Ersatzes Ihrer vergeblichen Aufwendungen. Bitte informieren Sie uns gleichfalls ? unter Tel. 09429/947936 oder Telefax 09429/947937

2. Erwerb von Waffen, Munition, Pulver

Erwerbscheinpflichtige Waffen und Munition werden nur geliefert gegen Vorlage von gültigen Dokumenten: z. B. Jagdschein im Original oder zweckmäßigerweise als amtliche Bestätigung oder amtlich bestätigte Fotokopien aller beschrifteten Seiten (Fax darf nicht anerkannt werden), Waffenbesitzkarte im Original, Munitions-Erwerbschein im Original oder Sondergenehmigung im Original. Erwerbscheinfreie Artikel, z.B. Salutwaffen, Luftdruckwaffen bis zu 7,5 Joule, einläufige Schwarzpulver-Einzellader, Säbel, Bajonette usw. liefern wir nur gegen Vorlage einer amtlichen Original-Urkunde oder zweckmäßigerweise gegen Vorlage einer amtlichen Bestätigung, dass der Erwerber das 18. Lebensjahr vollendet hat. Pulver kann nur gegen Vorlage des Original-Sprengstoff-Erlaubnisscheines in unserem Geschäft erworben werden. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf das Waffengesetz. Reservierungen von Waren nehmen wir in Ausnahmefällen, z. B. zur Erlangung eines Voreintrages in Ihrer WBK, bis maximal 3 Monate vor. Vorlagen für amtliche Bestätigungen oder Altersnachweis finden Sie auf der Homepage unter Recht/Formulare

3. Garantie und Gewährleistungsansprüche

Wir leisten Garantie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Wir sind bereit, für die von uns gelieferten Gegenstände Gewährleistungsansprüche unserer Kunden anzuerkennen, sofern diese so rechtzeitig gestellt werden, dass wir in der Lage sind, die uns gegenüber geltend gemachten Gewährleistungsansprüche auch an unsere Lieferanten weiterzugeben.

Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistungsfrist für Neuware von 24 Monaten, bei gebrauchten Sachen 12 Monate. Bei Kommissionsware (Verkauf im Kundenauftrag) kann keine Gewährleistung gewährt werden. Wird bei einem Angebot auf eine längere Garantiedauer hingewiesen, gilt diese entsprechend den der Ware beiliegenden Garantiebedingungen. Sollten diese versehentlich nicht beiliegen, werden sie auf Anfrage nachgeschickt. Zeigt sich während der Garantiezeit ein Mangel der zugesicherten Eigenschaft, bessern wir nach unserer Wahl die Ware entweder nach oder tauschen den Artikel ganz oder teilweise um. Schlägt die Beseitigung eines Mangels oder die Ersatzlieferung fehl, so haben Sie nach Ihrer Wahl auch Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufes (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung). Eine evtl. Nachbesserung erfolgt unverzüglich und im Regelfall in einer geeigneten Werkstatt. Als Garantiebeleg gilt Ihr Einkaufsbeleg (Rechnung). Im Bedarfsfall bitte Belegart, -Nr. und -Datum angeben, bzw. den Beleg im Geschäft vorlegen/zusenden..
Bitte vor Verwendung der Waren Gebrauchsanleitungen und ggf. Pflegeanleitungen sorgfältig lesen.

4. Belehrung über Ihr Rückgaberecht

Ordnungsgemäß bestellte und gelieferte Ware nehmen wir innerhalb 14 Tagen nach Erhalt zurück, wenn sich diese im Originalzustand und in Originalverpackung befindet Die Frist wahren Sie entweder durch fristgerechtes Absenden paketfähiger Ware oder, wenn diese nicht oder nicht als Paket versandt werden kann, durch fristgerechtes Rücknahmeverlangen, jeweils zu richten an die Fa. Waffenhandel Hofer, Von-Moreau-Straße 16, 93099 Schönach. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf Ihre Kosten und Gefahr.

Extra bestellte/beschaffte Waren und Sonderanfertigungen, geänderte, geprägte, gravierte Waren, individuell ausgeführte Montagen, angebrochene oder geöffnete Munitionspackungen können nicht storniert oder zurückgenommen werden.
Rückgabefolgen: Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft üblich gewesen wäre ? zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Das Aufbewahren der Originalverpackungen wäre sinnvoll.
Die Erteilung einer Gutschrift ist nur möglich, wenn Sie uns Versanddatum und Rechnungsnummer angeben, bzw. eine Rechnungskopie beifügen.
Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma Waffenhandel Hofer. Bei Materialbestellungen und Dienstleistungen an fremden Sachen erwirbt Waffenhandel Hofer bis zur Höhe des offenen Betrages Miteigentum an der betreffenden Sache bis zur vollständigen Bezahlung.
Zahlungen: Wir liefern gegen Barzahlung, Nachnahme, Vorkasse, Bankeinzug oder Kreditkarte. Maximalbetrag bei Bankeinzug ? 1000,- oder nach Vereinbarung.

5. Datenschutz

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung ggf. an mit uns verbundene Unternehmen weitergegeben. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Hinweis: Der weiteren Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken und/oder der Weitergabe dieser Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an uns widersprechen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen und/oder Ihre Daten nicht für Werbezwecke weitergeben.

6. Gerichtsstand und salvatorische Klausel

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht. Anstelle wirksamer Bestimmungen treten in erster Linie solche, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entsprechen und in zweiter Linie die gesetzlichen Bestimmungen.

7. Allgemeine Hinweise

Der Käufer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Waffengesetzes, der Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zu beachten.
Sonderregelung für Gefahrgutsendungen
Transport von Munition, Treibladungspulver, Anzündhütchen, pyrotechnischer Munition (UN 0312 + UN 0336), Knall- und Gaspatronen
Gesetzliche Bestimmungen
Lieferung
A. Munition, Anzündhütchen, pyrotechnische Munition, Knall- und Gaspatronen
Lieferung erfolgt gemäß der ADR Gefahrgutvorschrift per Paketdienst (bis 25 kg) oder Spedition. Porto- und Verpackungspauschale für Gefahrgutsendungen 12,- ?
B. Treibladungspulver
Der Versand von Pulver ist nicht erlaubt! Die Abholung ist daher nur in unserem Ladengeschäft möglich. Der Erwerb und Transport von Treibladungspulver ist nur mit einem gültigen Sprengstoff-Erlaubnisschein nach § 27 des Sprengstoffgesetzes im Original gestattet.
Für Selbstabholer in unseren Ladengeschäft:
Transportiert werden dürfen Gefahrgüter je nach Gewicht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen - fragen Sie uns.
Achtung! Bei Transport von Treibladungspulver ist ein Feuerlöscher 2kg mitzuführen.

Die Kosten für Verpackung und Transport können sich aufgrund neuer ADR Gefahrgutvorschriften oder  z.B. durch die Einführung der LKW-Maut ändern.

Waffenhandel Hofer
Inhaber Franz Hofer
Tel: 09429/947936
Fax: 09429/947937

Stand: 03/2009